Pressemitteilung: Nachbesserungsbedarf beim Asylkompromiss

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Die Christliche Arbeiterjugend Deutschland (CAJ) begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach die Residenzpflicht und das Arbeitsverbot für Asylsuchende und Geduldete auf drei Monate und die Vorrangregelung auf 15 Monate verkürzt werden. Dies kann aus Sicht der CAJ jedoch nur der erste Schritt sein, da junge Menschen mit Duldungsstatus auch weiterhin nicht ohne Erlaubnis arbeiten, bzw. eine betriebliche Ausbildung machen dürfen.

Einen weiteren Widerspruch sehen wir auch im Weiterbestehen der Wohnsitzauflage und der Tatsache, dass Jugendliche einem Ausbildungsverbot unterliegen, wenn den Eltern ein Arbeitsverbot auferlegt wurde. Dies ist aus unserer Sicht absolut nicht mit der Würde junger Menschen vereinbar und beraubt sie ihrer Zukunftschancen.

Ferner lehnen wir die Anerkennung Mazedoniens, Serbiens und Bosnien-Herzegowinas als sichere Herkunftsländer nachdrücklich ab, da Menschen, die der Roma-Minderheit angehören, in diesen Ländern aufs Stärkste rassistisch diskriminiert werden. Diese Erfahrungen mussten nicht zuletzt viele Mitglieder der CAJ machen, die der Minderheit der Roma angehören und die uns eindringlich von ihrem Schicksal berichtet haben.

Wir fordern daher,

- dass in Deutschland jeder (junge) Mensch frei ist eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen.

- dass die Vorrangprüfung abgeschafft wird.

 - dass jeder (junge) Mensch in Deutschland unabhängig von seinem bisherigen Aufenthaltsstatus eine Aufenthaltsgenehmigung erhält, wenn er eine Ausbildungsstelle antreten will.

Termine

Sa, 07.09.24 Finanzausschuss II in Köln
Fr, 20.09.24 - So, 22.09.24 Aktionstage der CAJ Deutschland in Mannheim
Fr, 25.10.24 - So, 27.10.24 Leitungsrat in Holle: Haus Wohldenberg